The Center for Tax Competition researches the impact of strong tax competition and the preservation of financial privacy on individual freedom and property.

Weissgeldstrategie — Das Unwort des Jahres

Obwohl das Jahr noch keine zwei Monate alt ist, ist der Ausdruck "Weissgeldstrategie" schon in aller Munde. Er ist offensichtlich leer, bedeutungslos und weltfremd.

Jedes Jahr kürt die Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiessbaden (GfdS) ein "Wort des Jahres" und ebenso ein "Unwort des Jahres". Für einige Jahre finden sich mehrere Ausdrücke auf dieser Liste. Für 2011 waren nebst dem Unwort "Döner-Morde" auch die Unwörter "Gutmensch" und "Marktkonforme Demokratie" auf der Liste der GfdS zu finden. In 2008 war ein Unwort "notleidende Banken". Vielleicht wurde dieser Ausdruck für 2008 so gewählt weil zumindest nach Ansicht der GfdS, Banken per Definition nicht "notleidend" sein können. Schliesslich haben die Banken all unser Geld und zahlen sich damit happige Boni….

Die Beweggründe für die Wahl zum Unwort des Jahres der Intellektuellen in Wiessbaden sind nur schwer zu ergründen. Es scheint aber so als ob die Wahl auf Ausdrücke fällt die einen Missstand verniedlichen oder im orwellschen Sinn das Gegenteil dessen ausdrücken, was eigentlich gemeint ist: "schlecht ist gut", "gut ist böse" etc. Ebenfalls gute Chancen haben Ausdrücke die einen Widerspruch in sich darstellen wie "freiwillige Ausreise" (Unwort des Jahres 2006) oder "aufenthaltsbeendende Massnahmen" (Unwort des Jahres 1992). Ebenfalls eine wichtige Eigenschaft muss sein, dass der Ausdruck so schwammig ist, dass jeder sich darunter etwas anderes vorstellen kann. Zudem muss das Unwort des Jahres eine weitverbreitete Nutzung über das Jahr hinweg erfahren haben.

Für das Jahr 2012 möchte ich jetzt schon das Wort "Weissgeldstrategie" als Unwort des Jahres nominieren. Obwohl das Jahr noch keine zwei Monate alt ist, ist dieser Ausdruck schon in aller Munde. Er ist offensichtlich leer, bedeutungslos und weltfremd. Glaubt jemand, der sich zu einer "Weissgeldstrategie" bekennt, wirklich, dass die Schweizer Banken bis heute eine "Schwarzgeldstrategie" verfolgt haben? Bis heute hat noch niemand eine allgemein akzeptierte Definition einer "Weissgeldstrategie vorgelegt; jeder kann sich darunter vorstellen was er will. Das macht es einfach und billig, sich zu einer Weissgeldstrategie zu bekennen, da man nicht darauf behaftet werden kann. Von Zeit zu Zeit lichtet sich der Dunst der Nebelpetarden ein wenig, die von den Moralaposteln der Weissgeldstrategie abgefeuert werden, und die Umrisse dessen, was eine Weissgeldstrategie darstellt, werden etwas klarer. Was ein freiheitsliebender Mensch da wahrnimmt, ist tatsächlich nicht erfreulich. Offenbar erwarten die Verfechter der Weissgeldstrategie, dass die Bank auf irgendeine Weise sicherstellt, dass das ihnen in Obhut gegebene Geld am Steuerdomizil (oder an den Steuerdomizilen!) des Eigners korrekt versteuert wurde. Vorschläge zur Implementation variieren, aber im Grundzug läuft es immer darauf hinaus, dass die Bank für die Steuerehrlichkeit ihrer Kunden haftbar gemacht werden soll.

Im Prinzip ist jeder Bürger gegenüber seinem Steuervogt für die korrekte Deklaration seiner Steuerpflicht selbst verantwortlich. Eine Bank, die für einen Kunden ein Konto hält, kann und darf gar nicht wissen, wie seine Steuersituation tatsächlich aussieht. Nun soll die Bank plötzlich, unter Androhung drakonischer Strafen, feststellen müssen, ob das ihr anvertraute Geld "weiss", d.h. bei den Steuerbehörden korrekt deklariert ist. Dazu fehlt der Bank schlicht und ergreifend das Fachwissen, die Grundinformationen (sie sieht nur den Bruchteil des Vermögens das bei ihr liegt) und, vor allem, die Legitimation.

Dass der Kunde einfach versichert, das von ihm der Bank anvertraute Geld sei an seinem Steuerdomizil korrekt versteuert, bzw. müsse dort nicht versteuert werden, ist den Weissgeldstrategen sicher nicht genug. Zu einfach wäre es hier einfach zu schummeln. Gegen den Vorwurf: "Die Bank hätte wissen müssen, dass dem nicht so ist" kann sich kein Finanzinstitut effektiv verteidigen.

Hinzu kommt, dass unter Umständen der Kunde selbst gar nicht weiss, ob sein Vermögen und seine Einkünfte aus seinem Vermögen korrekt versteuert sind. Ein Deutscher Staatsangehöriger der durch Erbgang zum Erstbgünstigten einer Stiftung wird, weiss unter Umständen nicht, ob und wie (und wo) die Einkünfte aus diesem Vermögen zu versteuern sind. Viele amerikanische "Steuerflüchtlinge" in der Schweiz sind in Tat und Wahrheit Schweizer, die ihr Vermögen und ihre Einkünfte hier in der Schweiz absolut korrekt versteuern. Sie haben aber einmal in den USA gelebt und haben möglicherweise noch eine Greencard oder sind Doppelbürger und somit "US Persons" nach der Definition des IRS und daher steuerpflichtig. Oder noch schlimmer: ein Schweizer Geschäftsmann verbringt zu viel Zeit in den USA und wird durch seine "significant presence" automatisch zur "US Person". Er wird plötzlich steuerpflichtig, ohne dass er dies bemerkt. Soll die Bank da jedes Jahr die Pässe ihrer Kunden einziehen und nachrechnen, ob sie möglicherweise steuerpflichtig geworden sind, ohne es zu bemerken?

Mit einer "Weissgeldstrategie" drängen wir die Banken in eine Verantwortung, die zu übernehmen sie gar nicht in der Lage sind. Wir machen den gröbsten aller Fehler: Wir überbinden Verantwortung ohne sicherzustellen, dass der Verantwortliche die zur Wahrnehmung notwendigen Kompetenzen, sowohl fachlicher wie auch juristischer Art, auch besitzt. In der Tat ist es noch schlimmer: Je nach Ausstattung erfüllt die Umsetzung einer Weissgeldstrategie den Tatbestand des Nachrichtendienstes für eine fremden Staat und ist, gemäss StGB (Artikel 271 ff) verboten. Wollen wir wirklich den Banken ein Strategie aufzwingen, die sie zu einem Verhalten drängt, das mit grösster Wahrscheinlichkeit im Widerspruch zum Schweizerischen Strafgesetzbuch steht? Nur um möglichen Missverständnissen vorzubeugen: es geht hier nicht darum, Steuerhinterziehung oder sogar Steuerbetrug zu decken oder zu legitimieren. Beihilfe zu diesen Delikten ist sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland verboten, ein Verbot das sicher nicht gelockert werden soll. Hier ist die Verantwortung auch klar. Die Bank ist für ihr eigenes Verhalten und nicht für das ihrer Kunden verantwortlich. Wenn sie einem Kunden aktiv dabei hilft, sein Vermögen und die Einkünfte daraus vor dem Fiskus zu verstecken, so bricht sie mit Ihrem Vorgehen das Gesetz und hat die Konsequenzen zu tragen. Die blosse Eröffnung eines Bankkontos und passive Entgegennahme von Geldern, unter Berücksichtigung der Regeln der "due dilligence" in Bezug auf die Herkunft der Gelder (Gesetz gegen Gelwäscherei) gehört nicht zum Kapitel "aktive Beihilfe".

Banken unterstehen prinzipiell den Gesetzen des Landes in dem sie domiziliert sind. Banken in Deutschland unterstehen deutschem Recht, in den USA tätige Banken inklusive der US-Ableger von Schweizer Banken unterstehen amerikanischem Recht usw. Wenn dieses Recht vorsieht, dass die lizenzierten Banken bestimmte Daten und Informationen an die lokalen Steuerbehörden abzuliefern haben, so ist das absolut rechtens, und die Banken haben unter Androhung von Strafen dieser Anordnung nachzukommen. Die Situation in der Schweiz ist etwas anders. Solange eine Bank nicht aktiv bei der Steuerhinterziehung Beihilfe leistet, ist sie nicht verpflichtet, dem eigenen Staat Informationen über ihre Kunden zu liefern. Lieferung an einen fremden Staat ist unter Strafandrohung explizit verboten.

Die amerikanischen Staatsanwälte versuchen gegenwärtig, ihr Rechtsverständnis und die amerikanischen Gesetze auch auf Banken auszudehnen, die nicht ihrem Rechtssystem unterstehen. Die Banken sollen zu Gehilfen der amerikanischen Steuerbehörden werden und diesen Informationen über ihre Kunden liefern. Das ist unzulässig, verstösst gegen Schweizer Recht und dürfte eigentlich von den Schweizer Behörden nicht toleriert werden. Statt hier entschieden aufzutreten und die Rechtshoheit einer souveränen Schweiz zu verteidigen, verlieren sich unsere Politiker und Beamten in unqualifiziertem Geschwafel über "Weissgeldstrategien" und sind eifrig damit beschäftigt mit der "Moralkeule" (Unwort des Jahres 1998) auf den Schweizer Finanzplatz einzudreschen. Das "Geschwätz des Augenblicks" (Unwort des Jahres 2010) artet in einen richtiggehenden "Kreuzzug" (Unwort des Jahres 2001) gegen den Schweizer Finanzplatz aus. Diese "Neiddebatte" (Unwort des Jahres 2006) führt zu "Kollateralschäden" (Unwort des Jahres 1999) die ungeahnte Konsequenzen haben. Es wird den Banken immer schwieriger gemacht, ihre Kunden zu bedienen, vor allem die Ausländischen. Auf diese Art wird der Finanzplatz Schweiz früher oder später "ausländerfrei" (Unwort des Jahres 1991) und viele Schweizer Banker werden zu "überkapazitären Mitarbeitern" (Unwort des Jahres 2000) und "Belegschaftslasten" (Unwort des Jahres 1998) die einer "Personalentsorgung" (Unwort des Jahres 1991) durch "sozialverträglichen Stellenabbau" (Unwort des Jahres 1995) entgegentreiben.

Daniel F. Kohler ist CEO der ZT Zurich Trust AG.

Februar 2012