The Center for Tax Competition researches the impact of strong tax competition and the preservation of financial privacy on individual freedom and property.

Denkfehler zur Pauschalsteuer

Nachdem Zürich die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, wollen es ihm mehrere Kantone gleichtun. Mit einem Kompromissvorschlag will der Bundesrat mehr Gerechtigkeit gegen weniger Steuerertrag eintauschen. Das wird leider nicht funktionieren. Er sollte sich besser am englischen Beispiel orientieren.

«Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre.» Mit dieser Parole gewannen die Sozialdemokraten im Kanton Zürich im Februar 2009 die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Der aus der Abschaffung zu erwartende Steuerausfall sei ein «Klacks», meinte die SP. Daraufhin bildeten sich in anderen Kantonen Initiativkomitees, die ebenfalls eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung anstreben. Der Kanton St. Gallen brachte sogar eine Standesinitiative für eine bundesweite Abschaffung ein. Würde sie angenommen, so verlören die Kantone die Autonomie über diese Steuer. Dagegen wehren sich vor allem die Kantone Genf, Waadt, Tessin, Wallis und Graubünden, die von der Pauschalsteuer am meisten profitieren.

Der Bundesrat, der die Sache nicht treiben lassen will, hat die Initiative ergriffen. Im Juni veröffentlichte er die Botschaft zur Pauschalsteuer-Revision. Sein Bestreben ist es, zwischen dem SP-Ziel einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und dem Steuerertragsziel der betroffenen Kantone abzuwägen, das heisst, etwas mehr Gerechtigkeit gegen etwas weniger Steuerertrag einzutauschen und so einen Kompromiss zu finden. Leider ist ein solches Abwägen nicht möglich. Durch weniger oder gar null Pauschalbesteuerung lässt sich nicht mehr Gerechtigkeit erreichen. In dem Masse, wie die Steuerschraube angezogen wird, verlassen wohlhabende Ausländer ihren Wohnkanton oder die Schweiz, suchen sich einen neuen Wohnsitz und entrichten am neuen Ort ebenso viel Steuern wie zuvor. Für die Gerechtigkeit wird insgesamt gar nichts gewonnen. Einige Autoren glauben, es würden doch nicht alle Pauschalbesteuerten auswandern, es könnten wenigstens die Zurückgebliebenen stärker zur Kasse gebeten werden und der Steuerertrag nehme zu. Solche Berechnungen scheinen mir nicht seriös. Beispielsweise müsste für nunmehr normal Besteuerte das gesamte Auslandseinkommen erfasst und unter Teil- bzw. Vollanrechnung der im Ausland schon entrichteten Steuern und je nach Doppelbesteuerungsabkommen im Inland ergänzend belastet werden. Das ist schon im Einzelfall kaum zu berechnen, geschweige denn im Aggregat. Statisch betrachtet gilt der einfache Zusammenhang: Kantone und Gemeinden haben einst die Pauschalsteuer eingeführt, weil sie dadurch wohlhabende Steuerzahler anziehen und zusätzliche Einnahmen erzielen konnten. In dem Masse, wie diese Steuer jetzt abgeschafft wird, werden diese Steuerzahler abwandern oder ausbleiben. Wenn der erste Effekt richtig ist, kann der zweite Effekt nicht falsch sein. Die Schweiz verliert aber nicht nur, was sie früher gewonnen hat. Sie verspielt auch den Wachstumseffekt, der von der zunehmenden Pauschalbesteuerten-Population herrührt.

Weshalb kommt es zu diesem Verlust? Die Schweiz befindet sich als Anbieter von Steuersystemen im internationalen Wettbewerb. Bisher konnte sie sich darin mit ihrer Pauschalsteuer ganz gut behaupten. Doch auch die anderen Staaten sind wachsam. Auch sie möchten am Wachstumsmarkt der Besteuerung mobiler Individuen partizipieren. Sie sind erfinderisch, entdecken Marktlücken und versuchen so der Schweiz lukrative Steuerzahler wegzunehmen. Schon früh erkannte dies die britische Regierung. Seit 1799 bietet sie Heimkehrern, die in den Kolonien ein grosses Vermögen erworben haben, den sogenannten Non-Dom-Status an. Non-Doms sind mobil und müssen daher in einer Remittance-Steuer nur das Einkommen, das sie zum Lebensunterhalt nach Grossbritannien zurücktransferieren, versteuern.

So war es ursprünglich auch in der Schweiz geregelt, bevor hier der vermutete Konsum als Bemessungsgrundlage herangezogen wurde. Das Auslandvermögen bleibt in beiden Ländern ausser Betracht. Die britische Regierung will noch einen Schritt weiter gehen. Sie erkannte, dass es vorteilhaft ist, mobile Individuen nicht nur nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern auch nach dem inversen Mobilitätsgrad zu besteuern. Daher will sie im Jahr 2012 die schon vorbestehende Mobilitätssteuer progressiv ausbauen. Wer sich weniger als sieben Jahre im Königreich aufhält, bezahlt nur die Remittance-Steuer. Wer zwischen 7 und 12 Jahren verweilt, bezahlt darüber hinaus eine jährliche Pauschale von 30 000 Pfund. Wer über 12 Jahre verweilt, bezahlt 50 000 Pfund. Mobile Individuen werden geschont und dann mit zunehmender Sesshaftigkeit stärker besteuert. Bei längerem Aufenthalt löst sich somit das Problem der Sonderbesteuerung von selbst. Das Modell überzeugt. Der britischen Regierung gelingt es dadurch, international mobile vermögende Steuerzahler anzuziehen.

Ganz anders verhält sich die Schweiz. Durch die Einschränkung oder gar Abschaffung der Pauschalsteuer versucht sie, solche Steuerzahler von sich fernzuhalten. Das ist kontraproduktiv. Ganz selbstverständlich tut die britische Regierung, was dem Land nützt. Ganz unverständlich schickt sich die Schweiz an, was dem Land guttut, zu vermeiden. Noch etwas kommt dazu: Sowohl die schweizerische Pauschalsteuer wie die britische Remittance-Steuer haben einen gewichtigen Nachteil. Es besteht keinerlei Anreiz, das Auslandvermögen der Steuerpflichtigen in die Schweiz bzw. nach Grossbritannien zu bringen. Dem will die britische Regierung jetzt abhelfen. Repatriierungen von Vermögen, sogenannte «inward investments» von Non-Doms, sollen steuerfrei bleiben. Von solchen Überlegungen ist im schweizerischen Gesetzesentwurf nichts zu sehen. Das ist falsch. Denn letztlich kommt es darauf an, dass das schweizerische Steuersystem international wettbewerbsfähig ist und Kapital anlockt.

Es nützt nichts, das Leistungsfähigkeitsprinzip wie die Monstranz in einer Prozession vor sich herzutragen, während die einträglichen Steuergeschäfte in den Nebenstrassen abgewickelt werden.

Eine Version dieses Artikels wurde in der Neuen Zürcher Zeitung vom 27. Juli 2011 veröffentlicht.

August 2011